Regionalverband Elbe-Heide

Stellungnahmen

Stellungnahmen zur räumlichen Planung und zum Bauen

Stellungnahmen dienen dazu, dass sich Bürger*innen, Verbände und Vereine zu bestimmten Vorhaben äußern dürfen. Bei einer Stellungnahme geht es darum, dass der Verband seine Meinung zu einem Thema darstellt und argumentativ begründet. Die Erarbeitung einer Stellungnahme, mit naturschutzfachlichen und -rechtlichen sowie planerischen Argumentationen setzt eine intensive Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen voraus.

Grundlage der Verbandsbeteiligung ist der § 63 Mitwirkungsrechte des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dabei werden die anerkannten niedersächsischen Naturschutzverbände in Niedersachsen durch das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen GbR (LabüN) unterstützt.

Im BUND Regionalverband Elbe-Heide gibt es eine Arbeitsgruppe Stellungnahmen, die sich im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zu Bauleitverfahren intensiv mit Natur-, Umwelt- und Klimaschutzbelangen auseinandersetzt und dann die Stellungnahmen ausarbeitet.

Regionalentwicklung

Der BUND möchte im RROP klarere und nachhaltigere Strukturen, Vorgaben und rechtliche Festlegungen verankert wissen, die den Zielen der Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und der Regenerationsfähigkeit der Grund- und Fließgewässer entsprechen, wie sie auch schon im LROP als Ziele formuliert sind.

Dafür sollten folgende Grundsätze und Themen im RROP behandelt werden:

  • Abstände zwischen Orten müssen durch Bebauungsverbote gesichert werden
  • F-Pläne müssen auf Entwicklungskonzepten aufbauen, die Überlastung verhindert
  • Der Plan der Bundesregierung Versiegelung streng zu begrenzen, ist zu übernehmen
  • Dorfladenstrukturen sind zu schützen und zu fördern
  • Neben den Biotopverbundsystemen Wasser und Wald müssen die Trockenstrukturen durch ein engeres Netz der Trittsteinbiotope verbunden werden. Dafür sollte in Absprache mit den Gemeinden ein verbindendes System der Ackerrandstreifen und Gewässerrandstreifen vereinbart werden
  • Die Wallhecken sind zu kartieren und neue angelegt werden, sind sie ein hervorragender Biotopverbund
  • Biotopverbundsysteme sind mit den Nachbarkreisen zu entwickeln
  • Die Grundwasserbewirtschaftung muss über die Kreisgrenzen hinaus gehen
  • Geschützte Arten müssen durch vorher überprüfte CEF Maßnahmen gesichert werden
  • Ein Rote-Liste-Kataster sollte aufgestellt und laufend ergänzt werden
  • Alle Natura 2000 und NSG-Gebiete müssen Pufferzonen bekommen
  • Grundwasserschutzgebiete müssen vergrößert werden
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnehmen müssen gesichert und transparenter werden
  • Einträge sowohl von Dünger als auch von Pestiziden in die Gewässer sind zu verhindern
  • Für den Hochwasserschutz müssen Gebiete für Deichrückverlegungen und Umfluter gesichert werden
  • Für ein Nahmobilitätskonzept müssen straßenunabhängige Fahrradtrassen festgelegt werden       

 

Kontakt

Bernhard Stilke


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Elisabeth Bischoff


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Franziska Hapke


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